Alle auf Österreich forscht gelisteten Projekte müssen vor ihrer Aufnahme die Qualitätskriterien für Citizen-Science-Projekte auf Österreich forscht erfüllen. Diese Kriterien wurden bereits 2017 in der Arbeitsgruppe Qualitätskriterien in Zusammenarbeit mit Projektleiterinnen, Institutionenvertreterinnen, externen Expert*innen und der interessierten Öffentlichkeit entwickelt.
Da sich Citizen Science in den letzten Jahren – insbesondere durch digitale Technologien – erheblich weiterentwickelt hat, verändert sich auch der Bereich stetig. Um dieser Dynamik gerecht zu werden, werden die Qualitätskriterien regelmäßig in der zuständigen Arbeitsgruppe überprüft und angepasst.
Seit kurzem ist die neueste Version der Qualitätskriterien online, die in Kürze für alle neuen Projekte verbindlich wird. Ein guter Anlass, um die wichtigsten Fragen zur Version 1.2 der Qualitätskriterien zusammenzufassen.
Version 1.2 bringt sowohl größere als auch kleinere Änderungen mit sich. Die wohl bedeutendste Neuerung betrifft die Überarbeitung der ethischen Kriterien (ehemals Kriterien 16–19 in Version 1.1). In der vorherigen Version wurden rechtliche und ethische Aspekte teilweise vermischt. Obwohl rechtliche Fragen für jedes Citizen-Science-Projekt essenziell sind, sind sie oft projektspezifisch und erfordern eine fachkundige Prüfung, die Österreich forscht nicht leisten kann. Daher wurde entschieden, sämtliche rechtlichen Aspekte aus den Kriterien zu entfernen – insbesondere, aber nicht ausschließlich, aus den ethischen Kriterien.
Gleichzeitig wurden neue Elemente wie Inklusion, Transparenz, die Anerkennung der Citizen Scientists und der Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten ergänzt bzw. deutlicher hervorgehoben. Zudem wurde die Anzahl der ethischen Kriterien von vier auf fünf erhöht, wodurch sich die Gesamtzahl der Qualitätskriterien von 20 auf 21 erweitert hat.
In Version 1.1 waren die Kriterien verschiedenen Kategorien wie Wissenschaftlichkeit, Kommunikation und Open Science zugeordnet. Diese Unterteilung wurde aufgehoben, da viele Kriterien mehreren Bereichen zugeordnet werden könnten und eine strikte Trennung daher nicht zielführend war.
Darüber hinaus wurden zahlreiche Formulierungen präzisiert, um die Verständlichkeit zu verbessern. Auch die Hilfetexte und FAQs wurden überarbeitet. Zudem wurde die Präambel um ethische Aspekte erweitert und auch klarer formuliert.
Alle bisherigen Mitglieder der Arbeitsgruppe Qualitätskriterien sowie alle Projektleiter*innen der auf *Österreich forscht* gelisteten Projekte wurden zur Überarbeitung eingeladen. Darüber hinaus wurden mehr als 200 Citizen Scientists aus verschiedenen Projekten gezielt zu den Änderungen, insbesondere in der Präambel und den ethischen Kriterien, befragt. Ihre Rückmeldungen und Anregungen wurden ausführlich diskutiert und sind in die Überarbeitung eingeflossen.
An dieser Stelle möchten wir uns herzlich bei allen bedanken, die an diesem Prozess mitgewirkt haben!
Nein. Die Version 1.2 der Kriterien gilt ab 10.02.2025 für alle Projekte, die ab diesem Datum den Listungsprozess begonnen haben, also ab 10.02.2025 begonnen haben den Fragebogen auszufüllen. Selbstverständlich steht es allen Projekten, die bereits auf Österreich forscht gelistet sind, frei, sich trotzdem an die neuen Kriterien anzupassen.
Bei der Projektbeschreibung aller Projekte wird in Zukunft zu sehen sein, ob sie die Qualitätskriterien der Version 1.1 bzw. 1.2 erfüllen. Ein kurzer Satz am Ende der Projektbeschreibung wird das ab 01.03.2025 anzeigen.
Nein. In den meisten Fällen sind die Kriterien in Version 1.2 verständlicher und klarer formuliert. Zusätzlich sind neue Elemente hinzugekommen, die 2017 noch nicht so stark in der Citizen Science-Gemeinschaft diskutiert wurden, wie sie es heute werden.
Alle Informationen sind auf Zenodo zu finden:
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